Unsere Sprechzeiten:

Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

AG1 „Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“

Die Kommission hatte Interessenverbände am 23.11.2023 zur Anhörung eingela­den.
Hierzu wurden 38 Stellungnahmen eingereicht, u.a. vom „Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit“ und vom „pro familia Bundesverband“.

→ Liste der eingereichten Stellungnahmen

Zum Hintergrund der Kommission s. Pressemitteilungen zur Konstituierung am 31.03.2023:
PM des BMG
PM des BMJ
PM des BMFSFJ


"Sollen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland entkriminalisiert werden?"

Das Forschungsinstitut Ipsos hat im Auftrag des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) im Dezember 2022 eine repräsentative Umfrage durchgeführt.

Die Ergebnisse wurden im März 2023 veröffentlicht:
Die überwältigende Mehrheit (83 %) ist für eine Entkriminalisierung, darunter mehrheitlich (55 %) auf Wunsch der Frau, aber auch unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen. Nur 9 % sind für die Beibehaltung des § 218 im Strafgesetzbuch.

→ Infos zur Umfrage (Zahlen, Grafiken, Methodik)

→ PM des BfsS v. 15.03.2023


„Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“

Das „Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit“ fragt in einem Brief (29.09.2022) an die Bun­desminister*innen Lisa Paus (BMFSFJ), Prof. Dr. Karl Lauterbach (BMG) und Dr. Marco Buschmann (Justiz), wann die personelle Besetzung der Kommission beschlossen wird, welche Kriterien der Mitarbeit angesetzt werden und stellt fest:

„1. Das NNW befürwortet die baldige Einrichtung der Kommission und geht davon aus, dass in dieser Legislaturperiode Ergebnisse erzielt werden können.

2. Vor allem beim Themenfeld Schwangerschaftsabbruch votiert das NNW für die Einbe­zie­hung von Expert*innen, die täglich mit der Thematik zu tun haben und ggf. schon an Lö­sungen für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafge­setztes arbeiten - sich also mit der Sachlage dem Auftrag der Kommission entsprechend befasst haben. Auch die Mitgliedsorganisationen des NNW sind gerne bereit, die Kom­mis­sion mit ihrer Expertise zu unterstützen. Das Thema Schwangerschaftsabbruch be­trifft Frau­en und alle Personen, die schwanger werden können ganz direkt, daher sollten diese in der Kommission ausreichend gehört werden.

3. Das Netzwerk NNW wünscht, dass die Kommission zielgerichtet und lösungsorientiert zu­sammengesetzt wird, da die Versorgungslage aktuell nicht flächendeckend sicherge­stellt wird - und weil ein modernes Reproduktionsmedizingesetz aus unserer Sicht längst über­fällig ist.“

Schreiben an die Bundesminister*innen (29.09.2022)


Statement zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

von der Berliner Frauenpreisträgerin Prof. Dr. Mandy Mangler (August 2022)

Die Abschaffung des Paragraphen 219a ist ein richtiger und wichtiger Schritt für medizinische Aufklärung bei selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.

Nun können wir uns der Änderung von Paragraph 218 widmen. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt und mit einer Freiheitsstrafe für die ungeplant Schwangere und für die behandelnde Ärzt*in belegt. Es kann Straffreiheit erwirkt werden, wenn gewisse Regeln befolgt werden, zum Beispiel die Teilnahme an einer verpflichtenden Beratung für die Schwangere und die Kontrolle davon durch die behandelnde Ärzt*in.

Dies bedeutet für mich als Medizinerin, dass ich eine Behandlung vornehme, für die ich eigentlich ins Gefängnis kommen müsste. Es gibt keine andere medizinische Behandlung, bei der das ebenso ist.
Damit werden ungeplant Schwangere und Ärzt*innen kriminalisiert, es verkompliziert die Situation eines Schwangerschaftsabbruches für alle Beteiligten unnötigerweise deutlich.
Frauenkörper werden weiterhin als Allgemeingut betrachtet, das fremdbestimmt werden darf. Das muss dringend aufhören. Frauen sind mündige Wesen.

Paragraph 218 muss abgeschafft werden. Schwangerschaftsabbrüche sollten als medizinische Leistung vorgehalten werden und Teil der Krankenkassenversorgung werden.

Statement von Prof. Dr. Mandy Mangler

Frauenpreisverleihung 2022

"Gyncast" (Tagesspiegel-Podcast)


Statement zur Abschaffung Paragraph 219a StGB und weitere Forderungen

Dr. Alicia Baier, Doctors for Choice, 28.07.2022:

„Ein besonders vernachlässigter Bereich von Frauengesundheit ist der, in dem es um die mögliche Folge von Sexualität geht – nämlich der Bereich der reproduktiven Gesundheit und Selbstbestimmung. Hierzu gehören Themen wie Sexualaufklärung, Verhütung, ein enttabuisierter Umgang mit Fehlgeburten, gewaltfreie Geburtshilfe, selbstbestimmte Elternschaft, fairer Zugang zu Reproduktionsmedizin, und nicht zuletzt der Schwangerschaftsabbruch. Lassen Sie mich hier ein wenig ausholen, denn gerade der Schwangerschaftsabbruch ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie Macht und Kontrolle über den weiblichen Körper ausgeübt werden, und damit die Gefährdung von Frauengesundheit in Kauf genommen wird.

Schwangerschaftsabbrüche – ein medizinischer Eingriff fast so häufig wie Blinddarmoperationen, der weltweit jede vierte Frau im Laufe ihres Lebens betrifft – werden in Dtld immer noch im Strafgesetzbuch geregelt, neben Mord und Totschlag, und Betroffene müssen eine Pflichtberatung und Pflichtwartezeit vor dem Eingriff absolvieren – selbst dann ist der Eingriff immer noch rechtswidrig. Deutschland verstößt mit dieser stigmatisierenden Regelung gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen: neben der UN-Frauenrechtskonvention fordert auch die WHO Abbrüche zu entkriminalisieren, Zugangshürden wie Zwangsberatung und Pflichtwartezeit abzuschaffen, und Verhütung und Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen zu übernehmen. (...)"

Statement im vollständigen Wortlaut

Doctors for Choice


Tabellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Berlin für das Jahr 2021

Das Gesundheits- und Sozialinformationssystem GSI der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dokumentiert Tabellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und beratene Frauen nach § 219 StGB und §§ 5 – 7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Berlin für das Jahr 2021.

→ zu den Tabellen 
Hier öffnet sich die „erweiterte Suche“ der GSI-Website mit einer Auswahl-Liste. Beim Auswahlfeld „Kontext“ ist auszuwählen: „Schwangerschaftskonfliktberatungen Berlin 2021“. Die übrigen Auswahlfelder sind frei zu lassen. Nach Klick auf „Dokumente anzeigen“ (Button ganz unten) werden die Tabellen aufgelistet.


Informationsvideos zu Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

Nach dem Beschluss im Bundestag zur Streichung des §219a StGB am 24.06.2022 hat TERRE DES FEMMES e.V. eine Website mit frei zugänglichen Informationsvideos von Ärztinnen zu Methoden des Schwangerschaftsabbruchs veröffentlicht:

Link zu den Informationsvideos


online-Adressensuche von Ärzt*innen/Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen

Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung veröffentlicht auf ihrer Website Adressen von ÄrztInnen/Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen  und der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben.

Dazu erklärt Senatorin Dilek Kolat: „Frauen, die sich ungewollt schwanger in einer Notlage befinden, haben das Recht sich frei zu informieren. Aber das verhindert bisher der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs, der Werbung für aber auch die Information über Schwanger-schaftsabbrüche durch Ärzte unter Strafe stellt. Um Frauen in Not zu helfen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, veröffentlichen wir als Senatsverwaltung jetzt die Adressen. Das ist aber nur ein Notbehelf. Der Paragraf 219a muss weg!“
Pressemitteilung (vom 01.06.2018)

Link zu den Adressen sowie Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und weiteren Informationen.


Aufhebung des Verbots der "Werbung" für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)

Der Bundestag hat am 24.06.2022 die Abschaffung des § 219a StGB beschlossen:

→ zur BT-Dokumentation mit allen Redebeiträgen sowie den Anträgen

Im Bundesrat stand der Gesetzentwurf am 08.07.2022 auf der Tagesordnung und ist dort passiert (Beschluss Drks. 290/22). Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (18.07.2022) in Kraft getreten.


Am 9. März 2022 hatte das Bundeskabinett dem Regierungsentwurf zur Aufhebung des § 219a zugestimmt:
„Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“

→ zum Regierungsentwurf (Stand 04.03.2022) sowie den Stellungnahmen von Fachgesellschaften, NGOs, Verbänden

Stellungnahmen (jeweils v. 16.02.2022) zum Referentenentwurf u.a. von:

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

pro familia Bundesverband e.V.

AKF e.V.


"Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer Abtreibungsärztin"

taz Talk in Kooperation mit dem Argument Verlag, dem Netzwerk Frauengesund­heit Berlin, pro familia Berlin, Doktors for Choice Germany, Deutscher Juristinnen­bund Landesverband Berlin sowie dem Familienplanungszentrum – BALANCE; durchgeführt in Kooperation und mit finanzieller Unterstützung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin.

Die Lesung mit der Ärztin Kristina Hänel, die am 23.06.2022 anlässlich der Streichung des § 219a StGB in der taz Kantine stattgefunden hat, ist auf YouTube dokumentiert.


Klinische Angebote zum Schwangerschaftsabbruch im zweiten und dritten Trimenon (KAST)

Abschlussbericht des Forschungsprojekts im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2021
(pro familia Hintergrund 2022),
herausgegeben v. pro familia BV mit Förderung des BMFSFJ und durchgeführt von der Hochschule Merseburg

Abschlussbericht


Umfrage des Recherchenetzwerks CORRECTIV.Lokal

„Der Weg zum Schwangerschaftsabbruch: ‚Plötzlich gehört dir dein Körper nicht mehr‘.“

1.505 Betroffene berichten von ihrem Abbruch und ihren Erlebnissen zu „schlechter me­dizinischer Versorgung, Erniedrigung, bürokratischen Hürden, fehlenden Informati­onen, langen Wartezeiten und weiten Entfernungen. Ihre Geschichten geben einen bisher nicht dagewesenen Einblick zu den Schwierigkeiten. Und den Missständen, die die Betroffenen bei den einzelnen Schritten erleben.“

Zeitraum der Befragung des Recherchenetzwerks CORRECTIV.Lokal : 28.09. bis 30.11.2021

→ zu den Ergebnissen der Umfrage


Fachkongress "150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch"

Fr.+Sa., 27.+28. August 2021 in Berlin und online

Beim Fachkongresses wurde eine Abschlusserklärung vorgestellt, die digital mitunterzeichnet werden kann.
Auch das Netzwerk Frauengesundheit Berlin hat die Abschlusserklärung unterzeichnet.

150Jahre218.de
Kongress-Programm

Die Beiträge des Kongresses sind als Videos auf der Kongress-Website dokumentiert.

Einen sehr interessanten Überblick über den Kongress gibt auch der Beitrag von Annett Gröschner auf ZEIT online (31.08.2021): "Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch: Gleich hinter Mord und Totschlag"


Aufruf: 150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht!

Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin unterstützt den Aufruf 

„150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht!
Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!“

Aufruftext und weitere Infos hierzu auf wegmit218.de

Auf www.change.org läuft außerdem noch die online-Petition "Weg mit § 218: Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!"

 

 

 

 


Listen sind immer noch keine Lösung – erst recht nicht in Zeiten einer Pandemie

Pressemitteilung des Netzwerk Frauengesundheit Berlin gemeinsam mit dem Bundesverband pro familia und dem Berufsverband für Heilpraktikerinnen Lachesis e.V.:  

Listen sind immer noch keine Lösung – erst recht nicht in Zeiten einer Pandemie

Der §219a StGB muss endlich gestrichen werden!

Vor einem Jahr ist die Gesetzesänderung des §219a StGB zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch in Kraft getreten. Seit Juli 2019 sind Listen von Ärzt*innen auf der Website der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einem Informationsangebot online zugänglich. Von Verbesserung der Information kann jedoch keine Rede sein, betonen der Berufsverband für Heilprakterinnen Lachesis e.V., das Netzwerk Frauengesundheit Berlin und der pro familia Bundesverband.

Gerade jetzt, in Zeiten der Corona Pandemie, suchen viele Frauen verlässliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch noch stärker über das Internet. Nur evidenzbasierte, verständliche, zutreffende und vollständige Gesundheitsinformationen entsprechen den Menschenrechten.

Umfassende Gesundheitsinformationen zum Schwangerschaftsabbruch im Internet zur Verfügung zu stellen, gilt nach wie vor als Werbung und bleibt den Ärzt*innen verboten.

Die Liste entspricht nicht den Informationsrechten der Frauen. Denn Ärzt*innen dürfen nur informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht wie und zu welchem Preis. Medizinische Informationen über einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch fehlen.

Mittlerweile haben sich zwar mehrere Hundert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, freiwillig eintragen lassen. Die Liste bleibt allerdings unvollständig, unübersichtlich und im Internet schwer zu finden. Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, fürchten Ärzt*innen zu Recht, dass Gegner*innen der sexuellen und reproduktiven Rechte sie nach einer öffentlich zugänglichen Bekanntgabe verfolgen und/oder belästigen.

Schwangerschaftsabbruch ist eine Leistung der gesundheitlichen Versorgung für Frauen. Die Ärzt*innenliste ist eine Hürde im Zugang zum Schwangerschaftsabbruch.

Die einzige Lösung, um den Zugang zu Information zu gewährleisten, ist die Streichung des § 219a StGB!

Pressekontakt: Katharina Rohmert, Medizinische Referentin, pro familia Bundesverband, katharina.rohmert@profamilia.de

Pressemitteilung (22. April 2020)


Bericht der German Alliance for Choice über reproduktive Rechte und Schwangerschaftsabbruch

Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin unterstützt gemeinsam mit 65 weiteren Organisationen den Bericht der German Alliance for Choice (GAfC) über reproduktive Rechte und Schwangerschaftsabbruch (Februar 2020).

Der Bericht wurde im Vorfeld des 9./10. CEDAW Staatenberichts Deutschlands dem UN-Fachausschuss für die Umsetzung der UN Frauenrechtskonvention (CEDAW) vorgelegt und ergänzt den Alternativbericht der CEDAW-Allianz Deutschlands.

Bericht


49 Ermittlungsverfahren aufgrund § 219a StGB in Berlin seit 2014

Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Berliner Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über "Ermittlungen und Strafverfahren zu § 219a StGB in Berlin" (vom 26.07.2019) geht hervor, dass seit 2014  in Berlin 49 Ermittlungsverfahren aufgrund § 219a StGB gegen Ärztinnen und Ärzte eingeleitet worden sind.

Drucksache 18/20225


Information ist keine Werbung! Solidarität mit verurteilten Ärztinnen

Die beiden am 14.06.19 in Berlin nach § 219a verurteilten Ärztinnen sollen die Prozess- und Anwaltskosten nicht selbst tragen müssen.

Auf der Soli-Webseite findet sich ein Spendenkonto. Wir bitten um Spenden auf das Solikonto für Kristina Hänel mit dem Verwendungszweck Gaber/Weyer.

Hier finden Sie eine Petition an den Deutschen Bundestag:
"Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch"

Schwangerschaftsabbrüche endlich entkriminalisieren!

Der Bundestag hat am 21.02.2019 für eine Neufassung des § 219a StGB gestimmt (Link zum Download des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD).

Hierzu hat das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung in einem Aufruf zum Frauentag am 08. März 2019 erklärt:

„Es wird Zeit! Schwangerschaftsabbrüche endlich entkriminalisieren!

Dafür am 8. März ein sichtbares Zeichen setzen.

Im Ringen um die Streichung des § 219a StGB erleben wir, dass eine kleine Minderheit von reaktionären und frauen*feindliche Kräften, sich mit Unterstützung der Bundesregierung politisch durchgesetzt hat. Als 'Kompromiss' wurde mit heuchlerischer Eile ein Gesetz verabschiedet, das bundesweite Proteste, Stellungnahmen von Expert*innen und Ärzt*innen und sogar eine parlamentarische Mehrheit für die Streichung des Paragrafen 219a StGB ignoriert.

Ungewollte Schwangerschaften bleiben ein Tabu und Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert – ungewollt Schwangeren finden weiterhin keine vollumfängliche Information auf den Webseiten ihrer Ärzt*innen. Zudem werden Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht entkriminalisiert – im Gegenteil wird ihnen nun explizit untersagt, im nötigen Umfang darüber sachlich informieren zu können.

Mit aller Macht wird an einem verfassungswidrigen Paragrafen aus der Nazizeit festgehalten, der die Entmündigung von Frauen* fortschreibt. Begleitet wird das Gesetz mit einer Studie zum 'Post-Abortion-Syndrom', einem wissenschaftlich hinreichend widerlegten Mythos und Propaganda radikaler Abtreibungsgegner*innen.

Darum werden wir am 8. März unsere Empörung über diesen faulen Kompromiss zum Ausdruck bringen! Wir nehmen es nicht hin und fordern nach wie vor die volle Informationsfreiheit, Entstigmatisierung und Entkriminalisierung ungewollt Schwangerer und Ärzt*innen.

Schwangerschaftsabbrüche gelten laut Weltgesundheitsorganisation als normaler Bestandteil reproduktiver Gesundheitsversorgung – es wird Zeit, dass sie auch in Deutschland endlich entkriminalisiert werden. In vielen Ländern kämpfen Aktivist*innen gegen restriktive Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch. Wir solidarisieren uns mit ihnen und fordern: Our bodies, our choice! Moje caiło mój wybór! Nuestro cuerpo – nuestra decisión!"


Kundgebung gegen § 219a am 14.06.19

Fr. 14.06.19, 10:30 Uhr, Amtsgericht Tiergarten, Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin

Am 14. Juni 2019 um 11:30 Uhr findet am Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen zwei Berliner Ärztinnen nach § 219a StGB statt.

Das Netzwerk Frauengesundheit Berlin unterstützt den Aufruf zur Protestkundgebung gegen § 219a:

Solidarität mit den angezeigten Ärzt*innen - Für die Streichung des § 219a StGB!
Protestkundgebung vor dem Amtsgericht Tiergarten (Wilsnacker Str. 4)

14. Juni 2019 ab 10:30 Uhr

Gegen die Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer wird am Freitag den 14.06.2019 im Berliner Amtsgericht Tiergarten ein Prozess wegen des Verstoßes gegen § 219a StGB eröffnet. Es ist der erste Prozess nach der gesetzlichen Neuregelung zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch. Der unsägliche Kompromiss, den die Koalition von CDU und SPD vor wenigen Monaten verabschiedet hat, schützt Ärzt*innen also keinesfalls, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen. 

Anlässlich dieses Prozesses wird ab 10.30 Uhr vor dem Amtsgericht eine Protestkundgebung stattfinden mit Redebeiträgen von: Bundesverband pro familia, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF), Ärzt*innen Pro-Choice, Medical Students für Choice Berlin, sowie Cornelia Möhring (LINKE) und Gesine Agena (Grüne). Der Prozess beginnt um 11.30 Uhr.

Lasst uns gemeinsam ein Zeichen gegen § 219a StGB setzen und gemeinsam diese mutigen Ärzt*innen unterstützen!

Link zu weiteren Informationen über den Prozess und zu Solidaritätsaktionen 


Informationsfreiheit statt Ordnungsstrafe wegen § 219a StGB

Spendenkampagne des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung:
"Informationsfreiheit statt Ordnungsstrafe wegen § 219a StGB".

Während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu § 219a StGB am 27.06.2018 standen 10 Aktivist*innen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung mit bedruckten T-Shirts zum Protest gegen § 219a auf. Sie wurden von dem Ausschussvorsitzenden, dem AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, des Saales verwiesen.

Es folgte eine Strafanzeige, da die Aktivist*innen die Sitzung gestört und einen Polizeieinsatz verursacht hätten. Sie wurden zu einem Bußgeld von insgesamt knapp 1800€ verurteilt.

Das Bündnis ruft dazu auf: "Spendet und setzt damit ein politisches Zeichen, wenn ihr…

… die Aktion total richtig und wichtig fandet
… wenn ihr sagt: weg mit § 219a StGB und Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch
… wenn ihr keinen Bock auf die AfD habt
… oder wenn ihr das Bündnis unterstützen wollt, damit die Aktivist*innen die Strafe nicht aus eigener Tasche zahlen müssen."

Angaben zum Spendenkonto und weitere Infos auf der Website des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.


§ 219a StGB: Öffentliche Anhörung im Bundestag

Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags fand am 27.06.18 eine Anhörung zu den verschiede­nen Gesetzentwürfen bzgl. § 219a statt.

Die Gesetzentwürfe sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Website des Bundestags dokumentiert.


Offener Brief: § 219a aufheben!

Gemeinsam mit einem Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen fordert das Netzwerk Frauengesundheit in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD den §219a StGB aufzuheben (23.04.2018):

Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche -
§ 219a StGB aufheben!

"Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern Sie auf, Frauen freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und § 219a StGB aufzuheben. Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, drängt die Zeit! ..."

Offener Brief (23.04.2018)


Bundesratsinitiative zur Aufhebung des § 219a

Die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen hatten im Bundesrat einen gemeinsamen Gesetzesantrag (v. 12.12.2017) zur Aufhebung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) eingebracht. Er wurde am 17.09.2021 im Bundesrat abgelehnt.
Hier finden Sie den Gesetzesantrag und weitere Informationen.


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